Internationales Steuerrecht

BILATERALE DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN

Kroatien hat mit zahlreichen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Es handelt sich dabei um völkerrechtliche Verträge, in denen geregelt wird, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in einem der beiden Vertragsstaaten erzielten Einkünfte beziehungsweise für das in einem der beiden Vertragsstaaten belegene Vermögen zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass natürliche oder juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt – besteuert werden.

GRUNDPRINZIPIEN DES INTERNATIONALEN STEUERRECHTS

Im internationalen Steuerrecht gibt es dabei folgende Grundprinzipien, die dann Anknüpfungspunkte für die Anwendung eines DBA sind:

  • Wohnsitzstaatsprinzip: Danach ist eine Person in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz oder tatsächlichen Aufenthalt hat.
  • Quellenstaatsprinzip: Danach ist eine Person in dem Staat steuerpflichtig, aus dem sie die Einkünfte bezieht.
  • Welteinkommensprinzip: Danach wird eine Person im betreffenden Staat mit ihrem gesamten Einkommen besteuert, das sie weltweit bezieht.
  • Territorialprinzip: Danach wird eine Person nur mit den Einkünften besteuert, die sie auf dem Territorium des betreffenden Staates bezieht.

VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG

Nach Zuordnung der Einkünfte auf einen Staat, wird die Doppelbesteuerung im Grundsatz mit folgenden Methoden vermieden:

  • Freistellungsmethode: Bei der Freistellungsmethode stellt der betreffende Staat die ausländischen Einkünfte von der Besteuerung frei. Unter Umständen werden die Einkünfte aber in den sogenannten Progressionsvorbehalt zur Ermittlung des individuellen Steuersatzes einbezogen.
  • Anrechnungsmethode: Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte im Inland besteuert, wobei allerdings die im Ausland gezahlte Steuer auf die inländische Steuer angerechnet wird.

UNTERSTÜTZUNG DURCH SAVJETOVANJE BEI DOPPELBESTEUERUNGSFÄLLEN

Savjetovanje unterstützt Mandanten bei der Prüfung und Inanspruchnahme von Regelungen in bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen sowie bei der Erklärung der Einkünfte in Kroatien. Daneben kann Savjetovanje in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater im anderen Staat grenzüberschreitend die zutreffende Versteuerung von Einkünften koordinieren.
In der Vergangenheit hat Savjetovanje unter anderem Firmen und Privatpersonen bei der Prüfung von DBA-Sachverhalten unterstützt. Sei es die Prüfung der Begründung einer Betriebsstätte durch ein Unternehmen in einem anderen Staat oder die Qualifizierung von Einkünften aus dem Verkauf von Auslandsanteilen einer in Kroatien ansässigen Person. Darüber hinaus unterstützt Savjetovanje auch immer wieder andere Steuerberater oder Rechtsanwälte bei der Beurteilung oder Abwicklung von DBA-Fällen für deren Mandanten.

EXPANSION INS AUSLAND

Wenn ein Unternehmen ins Ausland expandieren möchte, gibt es einige Fallstricke zu beachten.

An erster Stelle stehen dabei die Analyse der Geschäftschancen im anderen Staat sowie die dortigen rechtlichen Rahmenbedingungen für Firmen. Auch zuverlässige Mitarbeiter müssen im Ausland gefunden werden, was meist beim Eintritt in einen neuen Markt keine einfache Angelegenheit ist. Sodann stehen aber schon steuerliche Aspekte im Mittelpunkt, die sich mit als zentrale Herausforderung beim Gang ins Ausland darstellen.

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